Gutachten

Wertgutachten


Einer der wichtigsten Punkte beim Immobilienkauf und Verkauf ist die Preisfindung. Wir unterstützen Sie durch die Erstellung eines sach- und fachgerechten Wertgutachtens. Der zu empfehlende Kaufpreis wird anhand der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie den aktuell gültigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR) bestimmt. Entscheidend für den Immobilienwert sind vor allem die Größe, die Lage, die Ausstattung und der Zustand. Alle relevanten Informationen werden bei einem Vor-Ort-Termin sowie der Recherche in den Gebäudeunterlagen und die Analyse des örtlichen Immobilienmarktes erlangt.


Das Immobiliengutachten ist für vielerlei Zwecke erforderlich:

Bestimmung des

  • Verkehrswertes
  • Versicherungswertes
  • Beleihungswertes
  • Gebäudewert für das Zwangsversteigerungsverfahren

Berechnung des
  • Wertes einer Grunddienstbarkeit
  • Zugewinns einer Ehegemeinschaft
  • Wertes bei einer Ehegemeinschaft
  • Wertes eines Erbbaurechts
  • Wertes bei einer Erbengemeinschaft
  • Wertes eines Nießbrauchrechts

Wir erstellen Gutachten für diverse Gebäudetypen:


  • Bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnhäuser
  • Eigentumswohnung
  • Gewerbeobjekte
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Grundstücke
  • Bauernhöfe
  • Hotels
  • Geschäftshäuser

Ertragswerverfahren

(§ 15 bis 20 ImmoWertV)

Das Ertragswertverfahren eignet sich für Renditeobjekte und gewerbliche Objekte Der Wert wird auf Grundlage des erzielbaren Gewinns bestimmt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Rendite durch die Objekte, beispielsweise durch die Vermietung, erzielt werden kann. Der Ertragswert ist der Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Aufwand und Ertrag. Wir bewerten für Sie u.a. Geschäftswohngrundstücke, Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Sonderimmobilien.

Vergleichswertverfahren

(§ 13 bis 14 WertV)

Die Basis für die Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie bilden reale und vergleichbare Immobilien. Zur Durchführung sind umfangreiche Marktkenntnisse sowie die entsprechenden Datenmengen erforderlich. Die betrachteten Gebäude müssen in allen relevanten Punkten übereinstimmen. Sowohl die Größe und die Lage als auch die Ausstattung und die Bodenbeschaffenheit werden berücksichtigt.

Sachwertverfahren

(§ 21 bis 25 ImmoWertV)

Für das Sachwertverfahren wird die Frage gestellt, welche Kosten bei einem Neubau des Gebäudes entstehen würden. Laut Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist nicht die Rekonstruktion, sondern der Ersatz gemeint.
Share by: