Das Ertragswertverfahren eignet sich für Renditeobjekte und gewerbliche Objekte Der Wert wird auf Grundlage des erzielbaren Gewinns bestimmt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Rendite durch die Objekte, beispielsweise durch die Vermietung, erzielt werden kann. Der Ertragswert ist der Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Aufwand und Ertrag. Wir bewerten für Sie u.a. Geschäftswohngrundstücke, Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Sonderimmobilien.